Gemeinde­rat

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan unserer Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, sofern nicht der Bürgermeister hierfür zuständig ist. Auch für die Überwachung der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ist der Gemeinderat zuständig.

 

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 09.06.2024 statt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl. In Gemeinden mit mehr als 5.000 aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern werden normalerweise 18 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

 

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind in Ihrer Funktion ehrenamtlich tätig.

 

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und hat Stimmrecht. Er ist gleichzeitig Leiter der Gemeindeverwaltung.

 

Die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall kann das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung des Sachverhalts erfordern. Die Beschlüsse des Gemeinderats werden mit Stimmenmehrheit, d.h. mit mehr Ja- als Nein-Stimmen gefasst.

Die Sitzungen des Gemeinderates finden grundsätzlich im Großen Sitzungssaal im Rathaus Eberdingen, Stuttgarter Straße 34, statt.