Formulare
siehe STEUERAMT
SEPA-Lastschriftmandat
Merkblatt Datenschutz
Grundverordnung
Hundesteuer
An- und Abmeldeformular
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grund-erwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Sie erhalten einen Grundsteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt. Auf dessen Grundlage erhebt die Gemeinde die Grundsteuer.
Hebesatz Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien |
340 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke |
380 v.H. |
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommen-steuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.
Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.
Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz.
Hebesatz Gewerbesteuer | 345 v.H. |
Im Merkblatt der Datenschutzgrundverordnung finden Sie die Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Eberdingen
Die Wasser- und Abwassergebühren werden jährlich mit Bescheid festgesetzt.
Grundgebühr Wasserzähler |
Abhängig von der Zählergröße von 1,50 € / |
Verbrauchsgebühr Wasser (seit 01.01.2017) |
1,75 € / m³ + 7 % MwSt |
Schmutzwassergebühr (seit 01.01.2011) |
2,00 € / m³ |
Niederschlagswassergebühr (seit 01.01.2011) |
0,29 € / m² (versiegelte Fläche) |
Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen/Abwasseranlagen/Straßen, Plätze und Wege Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Grundsätzlich werden Beiträge pro Grundstück einmalig erhoben. In bestimmten Fällen kann es zu einer Nachveranlagung oder weiteren Veranlagung des Grundstücks kommen.
Erschließungsbeitrag | Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt |
Wasserversorgungsbeitrag | 3,58 € / m² Nutzungsfläche |
Abwasserbeitrag | |
Kanal | 6,14 € / m² Nutzungsfläche |
Kläranlage | 3,58 Euro/m² Nutzungsfläche |
Wenn Sie einen Hund anmelden möchten, füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken oder bringen Sie es in das Steueramt.
Bei der Abmeldung bringen Sie bitte die Hundesteuermarke und das ausgefüllte Abmeldeformular mit.