Wahlen

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Aufgrund der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vorgezogen und findet nun am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.

Bitte beachten Sie, dass die Wahlunterlagen einschließlich der Stimmzettel voraussichtlich ab Montag, den 10. Februar 2025 versendet werden können.

Quelle: Landeszentralen für politische Bildung

Wer darf wählen?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:

  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, das heißt, mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Deutsche im Ausland auf Antrag

 

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen und Ihre Stimme abgeben.

Wie können Sie wählen?
  • Wann? Am 23. Februar 2025 von 8:00 bis 18:00 Uhr.
  • Wo? In Ihrem Wahllokal – die genaue Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Was müssen Sie mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis.

 

Im Rathaus Eberdingen oder den Verwaltungsaußenstellen Hochdorf und Nussdorf gibt es die Möglichkeit, bei Abholung der Briefwahlunterlagen, während den regulären Öffnungszeiten direkt vor Ort zu wählen.

Wahlkabinen/Wahlräume und Urnen stehen hierzu für Sie bereit.

 

Falls Sie nicht persönlich wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Briefwahl" auf dieser Seite.

 

Barrierefreiheit:

Die meisten unserer Wahllokale sind rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere Wahlhelfer vor Ort gerne zur Seite.

Blinde und Sehbehinderte Wähler können ihre Stimme bei der Bundestagswahl eigenständig mit Stimmzettelschablonen abgeben, die kostenlos vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bereitgestellt werden. Die Schablonen können über die bundesweite Hotline des DBSV (Tel.: 030 285387-0) oder direkt bei den Landesvereinen angefordert werden.

Briefwahl

Wenn Sie am 23. Februar 2025 nicht persönlich im Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

 

  • Online beantragen:
    Die einfachste Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist online. Dazu können Sie entweder auf Ihrer Wahlbenachrichtigung den QR-Code scannen oder klicken Sie hier, um dem Link zu folgen. Dies ist lediglich bis zum 18.02.2025, 12:00 Uhr, möglich.

 

  • Per Post anfordern:
    Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen per Post anfordern. Hierzu senden Sie entweder eine formlose schriftliche Anfrage (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, ggf. abweichende Zustelladresse) an das Einwohnermeldeamt oder nutzen Sie den Antragsvordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

  • Persönlich im Wahlamt beantragen:
    Wenn Sie die Unterlagen lieber persönlich abholen, kommen Sie gerne zu den Öffnungszeiten ab dem 10.02.2025 ins Einwohnermeldeamt Eberdingen oder in die Verwaltungsstellen Hochdorf und Nussdorf.

 

Am Freitag, den 21.02.2025, können Sie bis 15:00 Uhr im Rathaus Eberdingen Briefwahlunterlagen beantragen.

 

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
Bei der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind die Fristen für die Briefwahl verkürzt. Wenn es Ihnen möglich ist, im Wahllokal vor Ort zu wählen, nutzen Sie bitte diese Option. Andernfalls stellen Sie sicher, dass Ihre rote Wahlbriefe rechtzeitig abgeschickt werden, um eine fristgerechte Teilnahme an der Wahl zu gewährleisten. Da die Fristen für die Beantragung aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt sind, empfehlen wir, dies frühzeitig zu erledigen:

  • Einwurf bei der Post spätestens 3-4 Tage vor der Wahl, innerhalb Deutschlands portofrei
  • Einwurf direkt im Rathausbriefkasten in Eberdingen und den Ortsteilen
  • Eilversand aus dem Ausland, gebührenpflichtig (bitte ausreichend frankieren)

 

Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen. Eine genaue Anleitung liegt den Unterlagen bei.


Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme auch dann abzugeben, wenn Sie nicht am Wahltag im Wahllokal anwesend sein können.

 

Auslandsdeutsche

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wer an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, muss einen schriftlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.

 

Der Antrag muss an das Einwohnermeldeamt Eberdingen geschickt werden, wenn der Antragsteller zuletzt hier gewohnt hat. Schicken Sie Ihren Antrag per Mail bitte an die Mail-Adresse einwohnermeldeamt@eberdingen.de oder postalisch an:

 

Einwohnermeldeamt Eberdingen

Stuttgarter Straße 34

71735 Eberdingen

 

Die Eintragungsfrist in das Wählerverzeichnis endet am 02.02.2025.

 

Weitere Informationen sowie den Antragsvordruck erhalten Sie hier.

Kontaktdaten

Bei Fragen oder Anliegen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 melden Sie sich gerne per Mail an einwohnermeldeamt@eberdingen.de oder telefonisch unter 07042 / 799 206.