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Neues aus der Verwaltung

Neues aus der Verwaltung | Hüttner, Sina | 16.01.2025

Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2025 sind da!

Den Landesfamilienpass erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

 

Den Inhabern des Landesfamilienpasses stehen mehr als 140 Einrichtungen in Baden- Württemberg offen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren. Die Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste der nicht staatlichen Angebote finden Sie hier.

 

Den Landesfamilienpass, sowie die Gutscheinkarten erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Eberdingen und in den Außenstellen Hochdorf/Enz und Nussdorf.